Politik




30.11.2011, Rechtskommission des Ständerates für die Adoption

Die Rechtskommission des Ständerates RK-S entschied im November ohne Gegenstimme, dass lesbische und schwule Paare, die in eingetragener Partnerscheft leben, Kinder adoptieren dürfen. Der weit gehende Entscheid freut uns und den Verein Familienchancen.

Der Nationalrat hat die gleiche Forderung, die auf die Petition des Vereins Familienchancen zurückgeht, am 30. September mit 97 zu 83 Stimmen abgelehnt. Die RK-S spricht sich nicht nur für die Petition aus, sie hat zusätzlich eine Motion ausgearbeitet, die dem Bundesrat im Gegensatz zur Petition den verbindlichen Auftrag gibt, die entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten.

Doch bis zum geänderten Adoptionsrecht ist es noch ein weiter Weg. Bevor der Gesetzesauftrag für den Bundesrat verbindlich wird, müssen Stände- und Nationalrat zustimmen. Spätestens in der grossen Kammer dürfte das Anliegen erneut auf Widerstand stossen. Doch wir haben neue Parlamentarierinnen und Parlamentarier gewählt, die Rechte wurde etwas geschwächt, Mitte-Links gestärkt. Das könnte unsere Chance sein. Auch unser Einsatz wird wieder gefragt sein

zurück



01.06.2011, Volk gemäss Umfrage für Adoption

Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist für eine Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Elternschaft (Regenbogenfamilien) und die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage unter 1007 Personen des Instituts Isopublic, durchgeführt im Juni 2011 im Auftrag der Lesbenorganisation Schweiz LOS und der Schwulenorganisation Pink Cross.

Die Notwendigkeit, einen gesetzlichen Rahmen für diese Familien zu schaffen, wird von 86,3% der Befragten anerkannt. Die Möglichkeit der Adoption des Kindes der Partnerin oder des Partners wird von zwei Dritteln der SchweizerInnen befürwortet. Schliesslich findet sogar die gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare eine Unterstützung der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung (53%).

zurück



07.05.2011, Aktionstag Adoptionsverbot in Bern

fels war mit einem INFO Stand dabei.

Gemeinsam haben wir ein Zeichen gesetzt für das Adoptionsrecht in eingetragenen Partnerschaften und für ein Ende der diskriminierenden Verhältnisse für Regenbogenfamilien.

Im Nationalrat werden bald zwei Motionen behandelt. Die grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber fordert die Aufhebung des Adoptionsverbots in eingetragenen Partnerschaften. SP Nationalrat Mario Fehr verlangt die Stiefkindadoption. Der Bundesrat hat die Ablehnung empfohlen!!

Seit Frühling 2010 warten Regenbogenfamilien auf eine Antwort des Parlamentes auf die eingereichte Petition für das Adoptionsrecht.

Einige Tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben dem Anliegen ein Gesicht gegeben.

zurück



Jahresthema 2011: Schutz vor Diskriminierung

www.equalrights,ch Unter diesem Namen haben LOS und Pink Cross zum Jahresthema Antidiskriminierung eine Webseite aufgeschaltet. Sie zeigt auf, wo Homosexuelle heute noch im Gesetz diskriminiert oder nicht geschützt werden. Ausserdem haben KandidatInnen für National- und Ständerat, die unsere Anliegen unterstützen, die Möglichkeit, sich dort einzutragen.

Gegen Rassendiskriminierung gibt es in der Schweiz eine Strafnorm. Aber sonst? Homosexuelle können nicht gegen Diskriminierung klagen. Ein allgemeines Gesetz gegen Diskriminierungen von Minderheiten kennt die Schweiz nicht. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Manchmal ist die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ganz diskret: Am Mittagstisch fragt jemand in der Runde, ob denn die nicht anwesende Kollegin nicht verheiratet sei und ob sie denn keinen Freund habe. Die Art, wie die Frage gestellt wird lässt erkennen: Also so eine Person ist an so einer wichtigen Funktion, geht denn das?

Mit viel Engagement kämpfen Frauen seit Jahren für ihre Rechte. Wollen Lesben und Schwule gegen Diskriminierung vorgehen, wird das sicher kein Sonntagsspaziergang. Aber, wie das Beispiel der Frauenbewegung zeigt, es lohnt sich. Ein umfassendes Antidiskriminierungs-Gesetz könnte eine wichtige Etappe sein. Wenn Arbeitgeber damit rechnen müssen, zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Schwule nicht einstellen oder in ihrer Laufbahn behindern, setzt das Zeichen. Wenn "schwule Sau" nicht mehr so einfach als Schimpfwort durchgeht, ist das ein wichtiger Schritt bei der Überlegung, wie die Gesellschaft mit Minderheiten umgeht.

In 15 bestehenden Gesetzen fehlt die Erwähnung der sexuellen Orientierung. Das muss sich so schnell wie möglich ändern! Darum haben die Schweizer Lesben- und Schwulenverbände 2011 zum Jahr der Antidiskriminierung erklärt. Alle Gesetzestexte auf www.equalrights,ch

zurück



29. April 2010, Klage gegen junge SVP Wallis, Weiterzug ans Bundesgericht

«Arschficker-Miliz», «wildgewordene Irre» oder auch harmloser «Tunten» – mit derartigen Ausdrücken bedachte die junge SVP des Kantons Wallis 42 KlägerInnen, welche sich gegen homophobe Schmähschriften auf der Internetseite der Partei wehrten. Das Walliser Kantonsgericht hat die Klage als teilweise unzulässig abgelehnt.

Die Klägerschaft akzeptiert den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts nicht und rekurriert beim Bundesgericht. Die Führung der Jungpartei hatte seit dem 17. Mai 2009 wiederholt homophobe Schmähschriften publiziert.

In seiner Entscheidung vom 29. März 2010 bestätigt das Walliser Kantonsgericht das Nichteintreten auf die Strafanzeigen. Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer haben heute eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht eingericht, in welcher sie zwölf Verletzungen von Bundes- und internationalem Recht rügen. Sie stützen sich auf die Artikel 3 bis 8, 30 bis 33, 97 und 98, 173 ff. und 261bis StGB, den Artikel 8 Absatz 2 BV und Artikel 14 EMRK, welche jede Form der Diskriminierung verbietet, die Artikel 7 BV und Artikel 8 Absatz 1 EMRK, welche das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Menschenwürde garantieren, Artikel 29 BV, welcher den Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung und ein rasches Verfahren sicherstellt, sowie die Artikel 29a BV und 13 EMRK, da den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer durch die Verweigerung der Strafanzeige die Rechtsweggarantie nicht gewährt wird.

Die Beschwerde wurde vom des Bundesgericht abgewiesen! Die Argumentation: Die Artikel 175 ff schützen die Ehre eines Einzelnen und es sei nötig, dass die Ehrverletzungen genügend individualisiert seien, um eine oder mehrere Personen genau zu identifizieren. Dies sei nicht der Fall.

LOS, Pink Cross und fels weisen darauf hin, dass die Meinungsäusserungsfreiheit hier nicht bbetroffen ist. Die angezeigten Aeusserungen zielen auf die systematische Diskriminierung von Homosexuellen. Dies ist nicht vertretbar mit unserem Rechtsstaat und unserer Demokratie. zurück




Erfolgreiche Petition "Gleiche Chancen für alle Familien" eingereicht.

Für die Gleichstellung eingetragener Paare und ihrer Kinder. Am 15. Juni wurde die Petition mit gegen 20000 Unterschriften vor dem Bundeshaus eingereicht.

Eingetragene Paare sollen künftig gleich adoptieren können wie Ehepaare. Ein neugegründetes Komitee Familienchancen lanciert deshalb die Petition "Gleiche Chancen für alle Familien". Adressat sind der Bundesrat und die Bundesversammlung.

Lesben und Schwule können in der Schweiz adoptieren. Allerdings nur, wenn sie ledig sind. Wer in eingetragener Partnerschaft lebt, kann das nicht mehr. Dieses Verbot nützt niemandem etwas und schützt auch niemanden. Für Kinder kann dieses Verbot im Einzelfall auch schwere Nachteile bringen.

Zum Beispiel: Eine Frau möchte das leibliche Kind ihrer Partnerin adoptieren, weil der Vater nicht mehr greifbar ist. Das geht nicht. Stirbt dann später die Mutter einmal vor ihrer Partnerin, ist das Kind erbrechtlich erheblich im Nachteil. Von der Stiefmutter hat es nichts zu Gute.

Zum Beispiel: Ein schwuler Mann wurde als Pate ausgewählt, damit er sich im «schlimmsten Fall» um das Kind kümmern könnte. Tritt dieser schlimmste Fall tatsächlich ein, ist eine Adoption möglich, aber nur wenn der Pate noch ledig ist.

Die Petition fordert:

die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare mit Ehepaaren in Bezug auf Elternrechte und Adoption.

die rechtliche Gleichstellung von Kindern, die in eingetragenen Partnerschaften aufwachsen, mit Kindern, die in Ehegemeinschaften aufwachsen.

eine Ausgestaltung des Adoptionsrechtes, welche auf Interesse und Wohl des Kindes abstellt, und nicht auf den Zivilstand und die sexuelle Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare.

Analog der Petition "Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare", welche schliesslich zum Partnerschaftsgesetz geführt hat, verzichtet die Petition "Gleiche Chancen für alle Familien" darauf, konkrete Gesetzesänderungen zu formulieren. Das Komitee will die Diskussion in der Bevölkerung und im Parlament voranbringen mit dem Ziel einer mehrheitsfähigen, gerechten und kindsgerechten gesetzlichen Neuregelung.

Am Anfang der Petition steht eine Facebookgruppe beziehungsweise ihr Initiator Adrian Mangold, hetero und Kandidat Mister Nordwestschweiz. Inzwischen hat sich ein Verein aus hetero- und homosexuellen Frauen und Männer gebildet, welches die Verantwortung für die Petition trägt.

Inhaltlich ist die Petition mit der Schweizerischen Schwulenorganisation PINK CROSS und der Lesbenorganisation Schweiz LOS und der Elternorganisation fels abgestimmt, welche Komitee und Petition unterstützen.

Fortschritte können nicht ohne Anstrengungen erreicht werden, unterschreiben Sie die Petition.

Informationen, Petitionsbogen oder unterschreiben auf www.familienchancen.ch

zurück



22.01.2008: Adoption für Lesben und Schwule ist ein Menschenrecht.

Auch Lesben und Schwule dürfen adoptieren. Die Verweigerung der Adoption einzig aufgrund der sexuellen Orientierung ist ein Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg am 22. Januar entschieden. Die Klägerin, eine offen lesbische Kindergärtnerin, hatte 1998 die Adoption eines Kindes beantragt. Die zuständigen Behörden lehnten ab, weil das Kind dann keine väterliche Bezugsperson hätte. Der Conseil d'Etat, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, schützte später den Entscheid. Die Adoption sei nicht wegen der sexuellen Orientierung der Frau, sondern im Interesse des Kindes abgelehnt worden.

Der Gerichtshof für Menschenrechte verweist nun darauf dass Frankreich – wie die Schweiz – auch Ledigen das Recht auf Adoption zuspreche. Der Hinweis der Behörde auf das Fehlen einer «väterlichen Bezugsperson» sei folglich willkürlich und habe nur als Vorwand gedient, befand der Gerichtshof. Er verurteilte Frankreich auf die Zahlung von 10'000 Franken Schmerzensgeld.

zurück



04.04.2007: Bundesrat und lesbischwule Menschenrechte.

Nationalrat Mario Fehr SP/ZH und 80 MitunterzeichnerInnen möchten vom Bundesrat wissen, wie er sich international für die Menschenrechte von Lesben und Schwulen einsetzt.

Mario Fehr beruft sich auf eine Aussage des Bundesrates. In einer Antwort auf eine Anfrage im Parlament (Interpellation 04.3565) hatte der Bundesrat nämlich geschrieben, dass er das Recht, die egene sexuelle Orientierung frei und offen zu leben, "zum Kernbereich des Menschenrechtsgedankens" zähle und sich für dieses Recht engagieren wolle. Mit dem letzte Woche im Nationalrat eingereichten Postulat möchten Mario Fehr und MitunterzeichnerInnen einen Bericht darüber bestellen, wie dieses Engagement des Bundesrates nun tatsächlich aussieht (Mitteilung der SP vom 20.3.07).

Quelle: Pink Cross

zurück



09.12.2005: Partnerschaftsgesetz CH tritt am 1.1.2007 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen. Zudem ist es Stiefeltern und Stiefkindern ab 1. Januar 2006 erlaubt, zu heiraten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Freitag beschlossen.

Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist am 5. Juni 2005 in der Volksabstimmung angenommen worden. Vor dem Inkrafttreten müssen zahlreiche kantonale Gesetze sowie EDV-Programme von Bund, Kantonen und Gemeinden angepasst werden. Zudem müssen sämtliche Formulare geändert werden, bei denen der Zivilstand eine Rolle spielt. Der Bundesrat wird ferner nächstes Jahr die Ausführungsbestimmungen zum Partnerschaftsgesetz (namentlich Einzelheiten bezüglich der Eintragung der Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt) verabschieden. Der Bundesrat hat das Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt

zurück



05.06.2005: Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz gewonnen!

Das eidgenössische Partnerschaftsgesetz ist mit 58% Ja-Stimmen angenommen worden. 16,5 Kantone haben dem Gesetz zugestimmt, in einigen der ablehnenden Kantone fehlten nur wenige hundert Stimmen.

fels dankt dem Stimmvolk für dieses klare Ja zu mehr Gleichberechtigung. Es eröffnet Männer- und Frauenpaaren die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten ebenso klar zu regeln wie Heteropaaren. Es ist zudem ein starkes Zeichen der Mehrheit der Bevölkerung, dass sie Frauen- und Männerpaare als Teil der Gesellschaft akzeptiert. Auch international kann sich der Entscheid sehen lassen, steht doch die Schweiz für einmal nicht als Schlusslicht da.

fels übersieht aber nicht, dass der Anteil der Nein-Stimmen für eine starke Minderheit in der Schweiz steht, bei der die Vorurteile gegen Lesben und Schwulen lebendig sind. Weiterhin wird fels sich für die volle gesellschaftspolitische Akzeptanz unserer lesbischen Töchter und schwulen Söhne einsetzen.

zurück



Partnerschaftsgesetz EPG vom Parlament gutgeheissen, wie geht es weiter?

Das eidgenössische Parlament hat das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare am 18. Juli gutgeheissen. Im Nationalrat wurde das Gesetz mit 112:51 Stimmen bei 16 Enthaltungen und im Ständerat mit 33:5 bei 4 Enthaltungen verabschiedet.

Wie geht es weiter? Die Eidgenössisch Demokratische Union und die Evangelische Volkspartei haben das Referendum angekündigt. Das Gesetz ist publiziert, die Referendumsfrist läuft am 7. Oktober ab. Die Organisationen der Lesben, Schwulen und ihrer Angehörigen bereiten sich auf eine Volksabstimmung vor, die voraussichtlich im Februar 2005 angesetzt werden könnte.

Offizieller Startschuss: Eine Grosskundgebung am 23. Oktober in Bern.

Pink Cross. LOS, Network und FELS haben schon am 2. Oktober 2003 den Verein "JA zum Partnerschaftsgesetz" gegründet mit dem Ziel die Abstimmung zu gewinnen.

Mehr darüber auf der Homepage des Vereins: www.partnerschaft-ja.ch zurück




03.12.2003, Partnerschaftsgesetz im Nationalrat

Mit 118:50 Stimmen hat der Nationalrat am Mittwoch (3.12.2003) dem Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare mehr als deutlich zugestimmt. Allerdings: Die Adoption, auch die Stiefkindadoption, blieb ohne Chance. Bereits hat die EDU das Referendum angekündigt. Aber zuerst muss das Gesetz noch durch den Ständerat.

Die Debatte an sich bot kaum Überraschungen. Das Links-Grüne Lager , die CVP und die FDP waren grundsätzlich für das Gesetz, die SVP und die evangelischen Parteien, allen voran die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) dagegen. Der Rat hat die Vorlage des Bundesrates ohne wesentliche Veränderungen übernommen. Insbesondere blieben Adoption und Stiefkind-Adoption chancenlos, weil hier keine bürgerliche Partei mitzog.

Ohne Erfolg blieb auch das Anliegen, verwitwete Lesben gleich wie Witwen aus Ehen zu behandeln. Grund für diese Forderung ist, dass Frauen in der Regel finanziell schlechter gestellt sind als Männer. Der Bundesrat hatte für Lesben und Schwule gleicherweise die Behandlung vorgeschlagen, wie sie für Wittwer vorgesehen ist, und dabei ist es nun auch geblieben.

In ihrer Pressemitteilung begrüssen die schweizerische Schwulenorganisation PINK CROSS, die Lesbenorganisation Schweiz LOS, die Gay Manager NETWORK, dass binationale Paare im Ausländerrecht den heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden sollen. Gleichzeitig bedauern sie ausdrücklich das Festhalten am rigorosen Adoptionsverbot und appellieren an den Ständerat, das Geschäft schnellstmöglich zu behandeln.

zurück







Home